Wem die Meinung der Nachwelt nicht egal ist, sollte vorher denken und dann posten.
Das Urteil sorgte im Sommer 2017 für Aufsehen. Ein deutsches Gericht bestätigte Facebook darin, den Eltern einer vom Zug getöteten 15-Jährigen den Zugriff auf deren Facebook-Account zu verweigern, obwohl sie sogar das Passwort kannten und auf der Suche nach Hinweisen für einen möglichen Selbstmord waren. Begründet wurde die Entscheidung mit der Schutzwürdigkeit jener Personen, mit denen das Mädchen in dem Online-Netzwerk persönliche Nachrichten ausgetauscht hatte.
Nun hat der Bundesgerichtshof als oberstgerichtliche Instanz der Bundesrepublik Deutschland das Urteil aufgehoben. So wie Briefe oder Tagebücher auf die Erben übergehen, ist demnach auch der mit Facebook geschlossene Nutzungsvertrag und somit der Inhalt des Facebook-Kontos als Teil des Erbes zu sehen. Die Facebook-Freunde der Verstorbenen müssen laut Gericht damit rechnen, dass ein solcher Fall eintritt.
Für die Erben ändert sich damit Entscheidendes, für uns selbst im Grunde gar nichts. Unsere Daten liegen weiterhin bei einem undurchsichtigen US-Unternehmen, allerdings haben nach unserem Ableben eine Handvoll Personen Zugriff darauf. So oder so heißt die Devise: Erst denken, dann posten – nicht zuletzt dann, wenn man keine schlechte Nachrede haben will.
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